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Empfehlungen an die Landesregierung |
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| 1. | Die Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr hat in Baden-Württemberg innerhalb der letzten 100 Jahre um 350 000 Hektar zugenommen und hat sich damit vervierfacht. Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche täglich um ca. 11 Hektar pro Tag (bzw. 4000 Hektar pro Jahr) zugenommen. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig, da Fläche knapp ist und zukünftige Generationen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. |
| 2. | Das im Landes-Umweltplan formulierte Ziel einer „deutlichen Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr“ wird nach Ansicht des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg mit den bestehenden Instrumenten des Planungsrechts allein nicht erreicht werden können. |
| 3. | Die von der Landesregierung durchgeführten Aktivitäten sind verstärkt weiterzuführen und durch neue Instrumente zu ergänzen (s. u.). Insbesondere muss auf allen Ebenen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft das Problem-bewusstsein für diese Thematik geschärft werden, damit die notwendigen Maßnahmen Akzeptanz finden. |
| 4. | Der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg empfiehlt der Landesregierung zur quantitativen Steuerung des Flächenverbrauchs die Einführung eines Systems handelbarer Flächenzertifikate. Handelbare Flächenzertifikate haben den Vorteil der „ökologischen Treffsicherheit“. Sie garantieren eine effektive Begrenzung der Zuwächse an Flächenverbrauch und beeinflussen das Flächenausweisungsverhalten der Kommunen, da bestehende Bauflächen und Brachen intensiver genutzt und weniger Neubauflächen ausgewiesen werden. |
| 5. | Zuvor ist auf Landesebene ein quantitatives Ziel zur Begrenzung des Flächenverbrauchs einzuführen. Dieses ist nach dem Vorschlag des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg auf 3 Hektar pro Tag im Jahr 2020 festzusetzen, wobei die Festlegung von Zwischenzielen empfohlen wird. |
| 6. | Beides, die Festlegung von quantifizierten Zielen und die Einführung handelbarer Flächenzertifikate, sind nach Ansicht des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg und nach Prüfung durch Rechtsexperten mit dem geltenden Recht kompatibel und schränken die kommunale Planungshoheit nicht ein. Kommunen, die auf zusätzliche Flächenausweisung verzichten, werden durch die Möglichkeit des Handels finanziell belohnt. |
| 7. | Der Landesregierung Baden-Württemberg wird empfohlen, als Vorreiter und Wegbereiter handelbarer Flächenzertifikate ein solches System in eigener Regie einzuführen. Zumindest auf lange Sicht wäre die Einführung eines Systems handelbarer Flächenzertifikate auf Ebene des Bundes sinnvoll und notwendig. |
| 8. | Als Vorstufe für ein späteres Lizenzsystem hält es der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg für angebracht, Mengenziele in den Regionalplänen aufzunehmen. |
| 9. | Durch den steigenden Flächenverbrauch gehen wertvolle landwirtschaftliche Böden unwiederbringlich verloren. Dem Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg ist es ein besonderes Anliegen, dass diese Böden – insbesondere großflächige Gebiete – besser gesichert werden, als dies bisher der Fall ist. |
| 10. | Zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Land empfiehlt der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg, ein Schutzgebietssystem in der Größe von 15 Prozent der Landesfläche aufzubauen. Dazu sind weitere Flächen unter Schutz zu stellen und Landschaftspflegeprogramme auszuweiten. |
| 11. | Für die Umnutzung von Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen kommen vorrangig solche Flächen in Frage, die weder besondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Qualitäten aufweisen, noch aus anderen Gründen (Hochwasserschutz, Frischluftzufuhr) freigehalten werden müssen. Nach Ansicht des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg dürfen dabei Umwidmungen von Forstflächen nicht generell „sakrosankt“ sein, sondern müssen gleichberechtigt neben anderen Flächenkategorien behandelt werden. |
| 12. | Der Bau von Verkehrswegen (Straße und Schiene) führt in den meisten Fällen zu einer weiter fortschreitenden Landschaftszerschneidung. Hier ist es erforderlich, die noch vorhandenen unzerschnittenen Flächen zu erhalten, Ziel- und Grenzwerte zur Begrenzung weiterer Zerschneidung einzuführen und bestehende Zerschneidungen aufzuheben (z. B. durch Rückbau, Grünbrücken etc.). |
| 13. | Durch die zunehmende Siedlungstätigkeit werden immer mehr auch Flächen in hochwassergefährdeten Gebieten bebaut. Der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg begrüßt das im neuen Landeswassergesetz vorgesehene Bauverbot auf hochwassergefährdeten Flächen. Da zu befürchten ist, dass zukünftig größere Flächen als bisher überschwemmt werden, schlägt der Nachhaltigkeitsbeirat vor, die Bauverbotsflächen auszuweiten und damit eine weitere Sicherheitsmarge vorzusehen. |
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