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Abfallwirtschaft auf den
Prüfstand stellen!
"Ich danke dem Nachhaltigkeitsbeirat für die innovativen
Handlungsansätze zur Förderung einer nachhaltigen
Abfallwirtschaft im Land", so der Staatsekretär im Umwelt- und
Verkehrsministerium, Dieter Hillebrand bei der Entgegennahme des
neuen Sondergutachtens des Nachhaltigkeitsbeirats
Baden-Württemberg am 15.3.05 in Stuttgart.
Die Vorschläge des Beirats würden jetzt mit den Abfallexperten
auf Landesebene und den Experten der Entsorgungsträger, d.h. die
Stadt- und Landkreise, diskutiert.
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Pressekonferenz des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg am
15.3.2005 in Stuttgart (v.l.): D. Hillebrand MdL, Prof. U.
Gundert-Remy, Dr. P. Fritz, Prof. J. Zeddies |

V.l.: Dr. Peter Fritz
(Vorsitzender des NBBW) und Dieter Hillebrand MdL (Staatsekretär
im Umwelt- und Verkehrsministerium) |
Dr. Peter Fritz, der Vorsitzende
des Nachhaltigkeits-beirats, und Professor Jürgen Zeddies,
Mitautor des Gutachtens, erläuterten bei der Pressekonferenz die
wichtigsten Empfehlungen, die für die Fortentwicklung der
Abfallwirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung
notwendig sind: |
- In Zukunft
sollte dem Thema Abfallvermeidung wieder mehr
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Eine „nachhaltige“
Abfallpolitik muss nicht nur dafür sorgen, dass die von
Abfällen ausgehenden Umweltbelastungen reduziert werden („end-of-pipe“).
Sie darf nicht erst am Ende des Produktzyklus ansetzen, wenn
Abfälle bereits entstanden sind, sondern sie muss – wie von
den „Vätern“ des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
vor 10 Jahren vorgedacht – weiter vorne, nämlich bei der
Abfallvermeidung ansetzen. Abfall- und Produktpolitik
sind untrennbar miteinander verbunden. Die beste
Ressourcenschonung ist dann erreicht, wenn erst gar keine
Abfälle entstehen. Für den Bereich der Elektrogeräte wie
Computer würde dies beispielsweise bedeuten:
Nutzungsverlängerung durch den Kauf langlebiger und
reparaturfreundlicher Geräte, Konzepte für die Wieder- und
Weiterverwendung von Geräten und „Nutzen statt
besitzen“, d.h. Leasing statt Kauf von Geräten. Doch vor
allem bedeutet dies für die klassische Abfallpolitik, neue
Wege zu gehen und in Kooperation mit anderen
Akteuren wie der Industrie, dem Einzelhandel und den
Verbraucherverbänden Erfolg versprechende Aktivitäten zu
initiieren.
- Die
Sammlung und Trennung von Abfällen darf nicht
prinzipiell in Frage gestellt werden. Die bewährten
Sammelsysteme für Glas und Papier sowie große
Kunststoffverpackungen sind ökologisch sinnvoll. Diese unter
dem Namen „Produzentenverantwortung“ laufenden
Getrennthaltungssysteme dürfen aber nicht unbeschränkt auf
den Konsumenten abgewälzt werden. Ob sämtliche in den
Haushalten entstandenen Abfallarten getrennt werden müssen,
ob die Mülltrennung in den Haushalten selbst durchgeführt
werden muss: das darf durchaus in Frage gestellt werden.
- Daher muss
man neuen technischen Entwicklungen der
mechanisch-automatischen Trennung und Sortierung
aufgeschlossen gegenüber stehen und die Getrenntsammlung von
Abfällen in den Haushalten nicht zum Dogma erheben. Das
Umwelt- und Verkehrsministerium hat in diesem Punkt bereits
Offenheit signalisiert.
- Dort, wo der
positive Umweltnutzen nicht nachgewiesen ist, sollte auf die
Einführung neuer Sammelsysteme verzichtet werden. Beispiel
Biotonne: Hier gibt es zum einen hygienische und
gesundheitliche Bedenken bei der Trennung und Lagerung der
Abfälle, zum anderen bestehen Absatzprobleme beim Endprodukt
Kompost aufgrund mangelnder Qualität und einem fehlenden
Markt. Der Einsatz der Biotonne sollte daher überdacht
werden.
- Dort, wo eine
getrennte Sammlung sinnvoll ist, aber keine ausreichend hohe
Sammelquote erreicht wird, müssen dagegen Anreize geschaffen
werden. Dies gilt z.B. für schadstoffhaltige, aber schwer
erfassbare Produkte wie Batterien und Mobiltelefone.
Trotz einer bereits seit vielen Jahren bestehenden
Rückgabepflicht werden Batterien größtenteils immer noch
über die Restmülltonne entsorgt. Auch Informationskampagnen
haben nicht viel ausrichten können. Die zukünftig geltende
Rückgabepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte wird
für den Bereich kleiner „mülltonnengängiger“ Geräte
vermutlich ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt sein. Da die
Umlaufraten gerade im Bereich Mobiltelefone sehr hoch sind,
könnte die Einführung eines Pflichtpfands für Batterien
und Kleingeräte sinnvoll sein.
- In Bezug auf
die Anforderungen der TASi 2005, die zum 1. Juni 2005
in Kraft tritt, empfiehlt der Nachhaltigkeitsbeirat,
zur Zeit in Baden-Württemberg nicht auf weitere
Kapazitäten durch mechanisch-biologische Anlagen
(MBA) zu setzen. Vielmehr sollten die
Betriebserfahrungen mit den ab Juni 2005 betriebenen MBAs
abgewartet und die noch offenen Fragen geklärt werden, z.B.
zum Durchsatz der Anlagen, zur Qualität der Stoffströme zur
Ablagerung, zu den Kosten und zum Verbleib der im Abfall
enthaltenen Schadstoffe. Treten Kapazitätsengpässe auf, kann
zum heutigen Zeitpunkt nur die Schaffung zusätzlicher
Kapazitäten durch Müllverbrennungsanlagen empfohlen werden.
Auch eine Entsorgung von Abfällen in Behandlungsanlagen
anderer Bundesländer oder des benachbarten Auslands wäre
unter Wahrung des Autarkieprinzips vertretbar, allerdings
nur dann, wenn dies zeitlich befristet ist und sich -
insbesondere bei längerfristigen Verträgen - auf grenznahe
Standorte beschränkt. Die Mülltransporte sollten
dabei umweltgerecht erfolgen, d.h. möglichst über den
Schienenweg.
- Zum Thema
Klärschlamm unterstützt der Nachhaltigkeitsbeirat
ausdrücklich die Politik der Landesregierung, Klärschlamm
nicht mehr auf landwirtschaftliche Flächen auszubringen.
Klärschlamm ist ein Abfall und enthält Schadstoffe, die
zuvor aus dem Abwasser entfernt wurden. Aus Sicht der
Vorsorge reicht deshalb der Verdacht, dass durch den
Klärschlamm Schadstoffe in signifikantem Umfang in den Boden
und über die Nahrungskette möglicherweise in den
menschlichen Organismus gelangen können, um einen solchen
Entsorgungsweg nicht mehr zuzulassen. Für die Landwirtschaft
selbst ergeben sich durch den Verzicht auf
Klärschlammausbringung Einkommenseinbußen, denen jedoch in
zunehmendem Maße vermarktungsrelevante Vorteile gegenüber
stehen. Aus Nachhaltigkeitsgründen ist es aber notwendig,
bei Verzicht auf die Klärschlammausbringung auf Böden
weitere Anstrengungen zu unternehmen, um vor allem das
weltweit nur begrenzt verfügbare Phosphat aus dem
Klärschlamm wiederzugewinnen.
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