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 Abfallwirtschaft

 

Abfallwirtschaft auf den Prüfstand stellen!

 

"Ich danke dem Nachhaltigkeitsbeirat für die innovativen Handlungsansätze zur Förderung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft im Land", so der Staatsekretär im Umwelt- und Verkehrsministerium, Dieter Hillebrand bei der Entgegennahme des neuen Sondergutachtens des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg am 15.3.05 in Stuttgart.

 

Die Vorschläge des Beirats würden jetzt mit den Abfallexperten auf Landesebene und den Experten der Entsorgungsträger, d.h. die Stadt- und Landkreise, diskutiert.

 


Pressekonferenz des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg am 15.3.2005 in Stuttgart (v.l.): D. Hillebrand MdL, Prof. U. Gundert-Remy, Dr. P. Fritz, Prof. J. Zeddies
 

V.l.: Dr. Peter Fritz (Vorsitzender des NBBW) und Dieter Hillebrand MdL (Staatsekretär im Umwelt- und Verkehrsministerium)
Dr. Peter Fritz, der Vorsitzende des Nachhaltigkeits-beirats, und Professor Jürgen Zeddies, Mitautor des Gutachtens, erläuterten bei der Pressekonferenz die wichtigsten Empfehlungen, die für die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung notwendig sind:
 
  1. In Zukunft sollte dem Thema Abfallvermeidung wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Eine „nachhaltige“  Abfallpolitik muss nicht nur dafür sorgen, dass die von Abfällen ausgehenden Umweltbelastungen reduziert werden („end-of-pipe“). Sie darf nicht erst am Ende des Produktzyklus ansetzen, wenn Abfälle bereits entstanden sind, sondern sie muss – wie von den „Vätern“ des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vor 10 Jahren vorgedacht – weiter vorne, nämlich bei der Abfallvermeidung ansetzen. Abfall- und Produktpolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Die beste Ressourcenschonung ist dann erreicht, wenn erst gar keine Abfälle entstehen. Für den Bereich der Elektrogeräte wie Computer würde dies beispielsweise bedeuten: Nutzungsverlängerung durch den Kauf langlebiger und reparaturfreundlicher Geräte, Konzepte für die Wieder- und Weiterverwendung von Geräten und „Nutzen statt besitzen“, d.h. Leasing statt Kauf von Geräten. Doch vor allem bedeutet dies für die klassische Abfallpolitik, neue Wege zu gehen und in Kooperation mit anderen Akteuren wie der Industrie, dem Einzelhandel und den Verbraucherverbänden Erfolg versprechende Aktivitäten zu initiieren.
     
  2. Die Sammlung und Trennung von Abfällen darf nicht prinzipiell in Frage gestellt werden. Die bewährten Sammelsysteme für Glas und Papier sowie große Kunststoffverpackungen sind ökologisch sinnvoll. Diese unter dem Namen „Produzentenverantwortung“ laufenden Getrennthaltungssysteme dürfen aber nicht unbeschränkt auf den Konsumenten abgewälzt werden. Ob sämtliche in den Haushalten entstandenen Abfallarten getrennt werden müssen, ob die Mülltrennung in den Haushalten selbst durchgeführt werden muss: das darf durchaus in Frage gestellt werden.
     
  3. Daher muss man neuen technischen Entwicklungen der mechanisch-automatischen Trennung und Sortierung aufgeschlossen gegenüber stehen und die Getrenntsammlung von Abfällen in den Haushalten nicht zum Dogma erheben. Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat in diesem Punkt bereits Offenheit signalisiert.
     
  4. Dort, wo der positive Umweltnutzen nicht nachgewiesen ist, sollte auf die Einführung neuer Sammelsysteme verzichtet werden. Beispiel Biotonne: Hier gibt es zum einen hygienische und gesundheitliche Bedenken bei der Trennung und Lagerung der Abfälle, zum anderen bestehen Absatzprobleme beim Endprodukt Kompost aufgrund mangelnder Qualität und einem fehlenden Markt. Der Einsatz der Biotonne sollte daher überdacht werden.
     
  5. Dort, wo eine getrennte Sammlung sinnvoll ist, aber keine ausreichend hohe Sammelquote erreicht wird, müssen dagegen Anreize geschaffen werden. Dies gilt z.B. für schadstoffhaltige, aber schwer erfassbare Produkte wie Batterien und Mobiltelefone. Trotz einer bereits seit vielen Jahren bestehenden Rückgabepflicht werden Batterien größtenteils immer noch über die Restmülltonne entsorgt. Auch Informationskampagnen haben nicht viel ausrichten können. Die zukünftig geltende Rückgabepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte wird für den Bereich kleiner „mülltonnengängiger“ Geräte vermutlich ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt sein. Da die Umlaufraten gerade im Bereich Mobiltelefone sehr hoch sind, könnte die Einführung eines Pflichtpfands für Batterien und Kleingeräte sinnvoll sein.
     
  6. In Bezug auf die Anforderungen der TASi 2005, die zum 1. Juni 2005 in Kraft tritt, empfiehlt der Nachhaltigkeitsbeirat, zur Zeit in Baden-Württemberg nicht auf weitere Kapazitäten durch mechanisch-biologische Anlagen (MBA) zu setzen. Vielmehr sollten die Betriebserfahrungen mit den ab Juni 2005 betriebenen MBAs abgewartet und die noch offenen Fragen geklärt werden, z.B. zum Durchsatz der Anlagen, zur Qualität der Stoffströme zur Ablagerung, zu den Kosten und zum Verbleib der im Abfall enthaltenen Schadstoffe. Treten Kapazitätsengpässe auf, kann zum heutigen Zeitpunkt nur die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten durch Müllverbrennungsanlagen empfohlen werden. Auch eine Entsorgung von Abfällen in Behandlungsanlagen anderer Bundesländer oder des benachbarten Auslands wäre unter Wahrung des Autarkieprinzips vertretbar, allerdings nur dann, wenn dies zeitlich befristet ist und sich - insbesondere bei längerfristigen Verträgen - auf grenznahe Standorte beschränkt. Die Mülltransporte sollten dabei umweltgerecht erfolgen, d.h. möglichst über den Schienenweg.
     
  7. Zum Thema Klärschlamm unterstützt der Nachhaltigkeitsbeirat ausdrücklich die Politik der Landesregierung, Klärschlamm nicht mehr auf landwirtschaftliche Flächen auszubringen. Klärschlamm ist ein Abfall und enthält Schadstoffe, die zuvor aus dem Abwasser entfernt wurden. Aus Sicht der Vorsorge reicht deshalb der Verdacht, dass durch den Klärschlamm Schadstoffe in signifikantem Umfang in den Boden und über die Nahrungskette möglicherweise in den menschlichen Organismus gelangen können, um einen solchen Entsorgungsweg nicht mehr zuzulassen. Für die Landwirtschaft selbst ergeben sich durch den Verzicht auf Klärschlammausbringung Einkommenseinbußen, denen jedoch in zunehmendem Maße vermarktungsrelevante Vorteile gegenüber stehen. Aus Nachhaltigkeitsgründen ist es aber notwendig, bei Verzicht auf die Klärschlammausbringung auf Böden weitere Anstrengungen zu unternehmen, um vor allem das weltweit nur begrenzt verfügbare Phosphat aus dem Klärschlamm wiederzugewinnen.
Download der Dokumente zur Pressekonferenz:
  • Pressemitteilung vom 15.03.2005

  • Folien zur Pressekonferenz

  • Sondergutachten "Der Beitrag der Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung in Baden-Württemberg"

 

 

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