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In den Gutachten werden Entwicklungen z. B. im Umweltbereich von den Experten beschrieben und bewertet sowie Empfehlungen an die Landesregierung gegeben. Der NBBW hat bisher unter anderem die Bereiche nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Flächenverbrauch bearbeitet. In der aktuellen Berufungsperiode befasst sich der Beirat mit der nachhaltigen Siedlungsentwicklung und dem Thema Nachhaltigkeit und Globalisierung.
Der Nachhaltigkeitsbeirat hat den Auftrag,
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Damit soll die Urteilsbildung bei allen staatlichen und
gesellschaftlichen verantwortlichen Instanzen sowie Der Nachhaltigkeitsbeirat legt der Landesregierung zum Ende seiner Berufungsperiode, erstmals 2005, ein Gutachten zur Umsetzung des Umweltplans vor. Die Landesregierung kann den Beirat mit der Erstattung von Sondergutachten und Stellungnahmen beauftragen. Die Gutachten sind öffentlich. Der Nachhaltigkeitsbeirat besteht aus zwölf Mitgliedern, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgaben des Beirats verfügen. Die Mitglieder sind für die Dauer von drei Jahren berufen; eine Widerberufung ist möglich. Der Beirat wird bei der Durchführung seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt, die an der Universität Stuttgart angesiedelt ist.
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| Die Mitglieder des
NBBW (vordere Reihe v.l.): Prof. Lenelis Kruse-Graumann (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Ortwin Renn (Vorsitzender), Dr. Ulrich Höpfner, Prof. Stefan Siedentop (mittlere Reihe v.l.): Prof. Franz J. Radermacher, Dr. Peter Fritz, Prof. Christine Neumann, Prof. Giselher Kaule (hintere Reihe v.l.): Prof. Stephan Dabbert, Prof. Hans Müller-Steinhagen Es fehlen Prof. Thomas Dyllick und Prof. Lutz Wicke. |